E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Konkreter Betreuungsbedarf muss in allen Angelegenheiten konkret nachgewiesen sein

Soll ein Betreuer für alle Angelegenheiten des täglichen Lebens für einen anderen bestellt werden, so ist dafür erforderlich, dass der Betroffene aufgrund seiner Erkrankung oder Behinderung keine einzige seiner Angelegenheiten selbst besorgen kann.


Darüber hinaus muss quasi in allen Angelegenheiten, für die der Betreuer bestellt werden soll, Handlungsbedarf bestehen, mithin müssen diese Angelegenheiten die gegenwärtige Lebenssituation des Betroffenen bestimmen.

Sowohl der Betreuungsbedarf an sich, als auch der konkret festgestellte Handlungsbedarf müssen durch konkrete Tatsachen belegt sein.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 25 20 vom 10.06.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-03-29 wid-29 drtm-bns 2024-03-29